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Mindesthöhe der Verpflichtung des Versicherers bei dem Risiko von Verlust (Zerstörung) einer Wohnstätte aufgrund eines Notfalls


Der minimale Umfang der Verpflichtungen des Versicherers bei dem Risiko von Verlust (Zerstörung) eines Wohnraums aufgrund einer Notfallsituation – der minimale Umfang der Verpflichtungen des Versicherers bei dem Risiko von Verlust (Zerstörung) eines Wohnraums aufgrund einer Notfallsituation1.

  1. Bundesgesetz vom 21.12.1994 № 68-FZ „Zur Schutz von Bevölkerung und Gebieten vor Notfallsituationen natürlichen und technischen Ursprungs“, in der Fassung vom 04.08.2019, Artikel 11.1, Absatz // SB RF. 1994. № 35. Artikel 3648. ↩

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