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Vermeidung der Zahlung von Zollgebühren in großer Höhe


Die Vermeidung der Zahlung von Zollgebühren in großer Höhe – unter Vermeidung der Zahlung von Zollgebühren in großer Höhe versteht man die Vermeidung, bei der die Summe der nicht gezahlten Zollgebühren den zweihundertfachen minimalen Lohnsatz übersteigt, und in besonders großem Umfang – tausendfachen minimalen Lohnsatz1.

  1. Bundesgesetz vom 01.07.1994 № 10-ФЗ, „Über die Einführung von Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch der RSFSR und im Strafprozessgesetzbuch der RSFSR“ vom 01.07.1994, in der Fassung vom 1994-07-01, § 1, Punkt 30 // SB der RF. 1994. № 10. Seite 1109. ↩

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