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Negatives Gutachten der staatlichen ökologischen Expertise
Ein negativer Beschluss der staatlichen ökologischen Expertise – das rechtliche Ergebnis eines negativen Beschlusses der staatlichen ökologischen Expertise ist die Verbot der Umsetzung des Gegenstands der staatlichen ökologischen Expertise (verlorengegangen am 2006-12-18)1.
48. St. 4556.
Bundesgesetz vom 23.11.1995 № 174-FZ „Über die ökologische Expertise“, in der Fassung vom 2005-12-31, Artikel 10, Absatz 5#3, verlorengegangen am 2006-12-18 // SB RF. 1995. № ↩