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Freiwilligenarbeit


Dienstleistungen im Freiwilligen Dienst sind freiwillige Tätigkeiten in Form der ohne Entgelt durchgeführten Arbeiten und (oder) Leistung von Dienstleistungen zu den Zwecken, die in Absatz 1 des § 2 dieses Bundesgesetzes genannt sind1.

1995. № 33. St. 3340.

  1. Bundesgesetz vom 11.08.1995 Nr. 135-FZ „Über wohltätige Tätigkeiten und wohltätige Organisationen“, in der Fassung vom 01.01.2024, § 1 // SB RF. ↩

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