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Einheitliches System zur Erfassung freiwilliger Tätigkeiten


Eine einheitliche System zur Erfassung freiwilliger Tätigkeiten – die persönliche elektronische Akte des Freiwilligen (Volontärs), erstellt im Rahmen der Funktionsweise einer einheitlichen Informationsystem in der Entwicklung von Freiwilligentätigkeit (Volontariat)1.

  1. Bundesgesetz vom 11.08.1995 № 135-FZ „Über wohltätige Tätigkeiten und wohltätige Organisationen“, in der Redaktion vom 2025-02-05, Artikel 17.5, Absatz 3 // BGBl. Russland. 1995. № 33. Artikel 3340. ↩

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