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Auszahlung von materiellen Werten aus dem staatlichen Reservat
Die Ausgabe von materiellen Werten aus dem staatlichen Materialreservat ist die Veräußerung (Verkauf), der Übergabe auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Grundlage oder in Form eines Leihens von materiellen Werten aus dem staatlichen Materialreservat1.
Bundesgesetz vom 29.12.1994 № 79-FZ „Über das staatliche Materialreservat“, in der Redaktion vom 2019-12-27, Artikel 2 // SB RU. 1995. № 1. Artikel 3. ↩