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Bundesgesetz vom 26.11.1996 Nr. 138-FZ, „Über die Gewährleistung der verfassungsmäßigen Rechte der Bürger der Russischen Föderation, Wahlen zu treffen und gewählt zu werden, in lokale Selbstverwaltungsorgane“, vom 26.11.1996, in der Version vom 04.06.2014, § 28 // SB RF. 1996. Nr. 49. S. 5497. ↩