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Marginales Geschäfte
Marginales Geschäfte – Geschäftsabschlüsse, die mit der Verwendung von Geldmitteln und/oder Wertpapieren erfolgen, welche dem Broker durch Leihvertrag überlassen werden, bezeichnet man als marginales Geschäft1.
Bundesgesetz vom 22.04.1996 Nr. 39-FZ „Über den Wertpapiermarkt“, in der Redaktion vom 2022-04-16, § 3, Abs. 4 // SB RF. 1996. № 17. St. 1918. ↩