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Mediation


In diesem Gesetz wird die Teilnahme an Friedenssicherungsmissionen als Bestandteil der Friedenssicherung definiert – eine umfassende Tätigkeit zur Verhütung, Lösung, Regelung und Beseitigung der Folgen lokaler und regionaler Konflikte, durchgeführt von der internationalen Gemeinschaft, regionalen Organisationen, Gruppen von Staaten, einzelnen Staaten, staatlichen Organen und nichtstaatlichen Organisationen1

  1. Modellgesetz über die Teilnahme eines Mitgliedsstaates der Gemeinschaft unabhängiger Staaten an Friedenssicherungsmissionen. ↩

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