Waffen der Massenvernichtung
Waffen der Massenvernichtung – Atomwaffen, chemische Waffen, bakteriologische (biologische) und Toxine-Waffen;12
Waffen der Massenvernichtung – chemische, biologische, Toxine-Waffen sowie andere Waffen der Massenvernichtung, die durch internationalen Vertrag der Russischen Föderation verboten sind[^3].
Bundesgesetz vom 18.07.1999 № 183-FZ (in der Fassung vom 06.12.2011) „über den Exportkontroll“ „Waffen der Massenvernichtung“ – Atomwaffen, chemische Waffen, biologische Waffen oder andere Waffen mit großer zerstörenden Wirkung, deren Einsatz zu massenhaften Verlusten und/oder Zerstörungen führt ↩
Erlass des Präsidenten vom 24.01.1998 № 61 „Über die Liste von Informationen, die als staatliche Geheimnisse eingestuft sind“ // SB RF. 1998. № 5. Artikel 561. ↩