Erdbauarbeiten
Erdarbeiten – Ausführung von Arbeiten, bei denen der Boden mit einer Tiefe über 30 Zentimeter aufgegraben wird (ausgenommen sind Ackerarbeiten), das Einbringen und Versenken von Pfählen beim Bau aller Art von Objekten und Anlagen sowie unterirdischer und oberirdischer Ingenieurleitungen, Kommunikationssysteme, gleichfalls das Aufschütten des Bodens mit einer Höhe über 50 Zentimeter1
Gesetz vom 29.11.2005 № 249/2005-ОЗ „Zur Sicherstellung von Sauberkeit und Ordnung auf dem Territorium der Moskauer Region“. ↩