Nachuntersuchung
Durchsuchung – überwachende Maßnahme, bestehend in der visuellen Untersuchung von Räumen (Abteilen), Transportmitteln, Produkten (Ware) und anderen Gegenständen mit dem Öffnen von Räumen (Abteilen), Transportmitteln, Verpackungen von Produkten (Waren), einschließlich des Entferns von an ihnen angebrachten Siegeln, Stempeln oder anderen Identifizierungsmitteln, sowie durch Zerlegung, Demontage oder Beschädigung der untersuchten Objekte und deren Teile auf andere Weise1.
Durchsuchung – Untersuchung durch ein Beamten des zuständigen Bundesbehörde, die den bundesstaatlichen karantinären phytosanitären Kontroll- und Aufsichtsdienst wahrnimmt, von unter karantinen stehenden Produkten und unter karantinen stehenden Objekten zum Zweck der Erkennung oder Nichterkennung von karantinären Objekten in diesen Produkten bzw. auf diesen Objekten und/oder zur Überprüfung der Einhaltung karantinärer phytosanitärer Anforderungen mit der Möglichkeit der Entnahme von Proben und/oder Mustern2;
Bundesgesetz vom 09.04.2026 № 85-FZ „über die Organisation der überwachenden Tätigkeit gegenüber kommunalen Selbstverwaltungsorganen und Beamten der kommunalen Selbstverwaltung sowie über Änderungen des Bundesgesetzes „Allgemeine Prinzipien der Organisation der kommunalen Selbstverwaltung in einem einheitlichen System der öffentlichen Verwaltung“. 2026, Redaktion vom 09.04.2026, Artikel 44, Absatz 1. ↩
Bundesgesetz vom 21.07.2014 № 206-FZ „über den Pflanzenschutz“, Redaktion vom 01.09.2024, Artikel 2, Unterabsatz 9 // BGBl. 2014. № 30. Seite 4207. ↩