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Sicherheitstechnik
15. Sicherheitstechnik – ein System organisatorischer und technischer Maßnahmen sowie Mittel, die das Wirkung von gefährlichen Produktionsfaktoren auf Arbeitnehmer verhindern (GOST 12.0.002)1
Erlass vom 19.12.1997 № 221 „Methodische Anweisungen zur Organisation und Durchführung der Aufsicht bei der Konstruktion und Herstellung von Ausrüstung für gefährliche Produktionsobjekte in der chemischen, petrochemischen und Ölverarbeitungsindustrie“. ↩