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Nützlicher Rauminhalt und (oder) nützliche Fläche der Lagerstätte zur vorübergehenden Aufbewahrung


1. Der nützliche Rauminhalt und (oder) die nützliche Fläche des Lagerplatzes für vorübergehende Aufbewahrung entspricht dem Gesamtrauminhalt des Gebäudes und (oder) der gesamten Fläche der offenen Fläche, die der Antragsteller zur Durchführung der Lagerung von Waren unter Zollkontrolle nutzen möchte, berücksichtigt die Anforderungen der sanitären und epidemiologischen Überwachung, der Brandschutzüberwachung und anderer Arten staatlicher Kontrollen (Aufsicht), wie sie durch das Gesetz der Russischen Föderation festgelegt sind. In den nützlichen Rauminhalt und (oder) die nützliche Fläche des Lagerplatzes für vorübergehende Aufbewahrung werden nicht einbezogen:

1) Bereiche, die zur Durchführung von Zollkontrollen vorgesehen sind, einschließlich der Verwendung von Röntgen- und anderen Kontrollgeräten, sowie Bereiche, die mit Geräten zum Wiegen von Waren ausgestattet sind;

2) Bereiche, die zur Lagerung von Waren in den Fällen vorgesehen sind, die in Artikel 145 des Zollcodes des Eurasischen Wirtschaftsraums festgelegt sind;

3) technische Durchgänge (Fahrwege) und Räume (Flächen), die durch technisches Lagerequipment belegt sind.

2. Der nützliche Rauminhalt und (oder) die nützliche Fläche des Lagerplatzes zur vorübergehenden Aufbewahrung werden vom Antragsteller eigenverantwortlich festgelegt, wobei eine entsprechende Berechnungsdokumentation erstellt und dem Zollamt bei der Eintragung in das Register der Eigentümer von Lagerplätzen zur vorübergehenden Aufbewahrung vorgelegt wird1

Der nützliche Rauminhalt und (oder) die nützliche Fläche des Lagerplatzes zur vorübergehenden Aufbewahrung sind der Gesamtrauminhalt des Gebäudes und (oder) die gesamte Fläche der offenen Fläche, die der Antragsteller für die Durchführung der Lagerung von Waren unter Zollkontrolle nutzen plant, berücksichtigt werden die Anforderungen der sanitären und epidemiologischen Überwachung, des Brandschutzes und anderer Arten staatlicher Kontrollen (Überwachungen), wie sie durch das Gesetz der Russischen Föderation festgelegt sind2.

  1. Bundesgesetz vom 27.11.2010 Nr. 311-FZ „Über die Zollregelung in der Russischen Föderation“ // SB RF. 2010. № 48. Artikel 6252. ↩

  2. Bundesgesetz vom 03.08.2018 Nr. 289-FZ „über die Zollregelung in der Russischen Föderation und über Änderungen bestimmter gesetzlicher Vorschriften der Russischen Föderation“. 2018, Redaktion vom 2018-08-04, Art. 359, Abs. 1. ↩

Морфология

Род

Понятие «полезный объем и (или) полезная площадь склада временного хранения» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р полезного объем и (или) полезного площадь склада временного хранения полезных объем и (или) полезных площадь склада временного хранения
Д полезному объем и (или) полезному площадь склада временного хранения полезным объем и (или) полезным площадь склада временного хранения
В полезный объем и (или) полезный площадь склада временного хранения полезные объем и (или) полезные площадь склада временного хранения
Т полезным объем и (или) полезным площадь склада временного хранения полезными объем и (или) полезными площадь склада временного хранения
П полезном объем и (или) полезном площадь склада временного хранения полезных объем и (или) полезных площадь склада временного хранения
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