Wahlen
9) Wahlen – eine Form der direkten Ausübung des Volksrechts durch die Bürger, die gemäß der Verfassung der Russischen Föderation, den Bundesgesetzen, den Verfassungen (Statuten), Gesetzen der Subjekte der Russischen Föderation und Statuten von kommunalen Gebilden erfolgt, um eine staatliche Behörde, eine Kommunalbehörde oder eine Person mit Amtsbefugnissen zu bilden;1
Bundesgesetz vom 12.06.2002 № 67-FZ „Über die grundlegenden Garantien der Wahlrechte und des Rechts auf Teilnahme an Referenden der Bürger der Russischen Föderation“ // SB RF. 2002. № 24. Artikel 2253. ↩
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