Regreß
Rückgriff – ein Rückforderungsanspruch zur Erstattung einer gezahlten Summe, der von einem physischen oder juristischen Personen gegen eine andere verpflichtete Person geltend gemacht wird. Der Rückgriff kommt zum Einsatz bei der Protestierung eines Wechsels oder Schecks1
Rückgriff – das Recht des Garanten, den Prinzipal zur Erstattung von Geldmitteln zu verpflichten, die der Garant dem Benefiziar gemäß einer staatlichen (municipalen) Garantie gezahlt hat2.