WEINBAU. Begriffe und Definitionen. GOST R 52681-2006: 452-Artikel 2006. ↩
Bundesgesetz vom 27.12.2019 № 468-FZ „Über Weinbau und Weinherstellung in der Russischen Föderation“. 2019, überarbeitete Version vom 2020-06-26, Artikel 3, Unterabschnitt 12. ↩
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