Der Preisschilder ist ein Träger der Markenbezeichnung und ein zwingender Bestandteil bei der Vermarktung aller Waren[1] [1] ÜBER DIE ANNAHME DER REGELN FÜR DAS HANDGELD- UND KUNDENDIENSTLEISTUNG IM STADTTEIL SERGIJEW POSAD: 19.08. 2007.