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Exhumation


Exhumation: Entfernen des Körpers, der Überreste eines Verstorbenen oder eines Toten aus dem Bestattungsplatz zur gerichtsmedizinischen oder kriminalistischen Untersuchung oder zum Wiederbestatten1

  1. HAUSHALTS- UND RITUALDIENSTLEISTUNGEN. Begriffe und Definitionen. GOST R 53107-2008: 516-Artikel 2008. ↩

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