Gewöhnliche Studienvisum
34. Die gewöhnliche Studienvisa wird einem ausländischen Staatsbürger erteilt, der in die Russische Föderation einreist, um an einer Bildungseinrichtung, einem diplomatischen Vertretungsorgan oder einem konsularischen Organ der Russischen Föderation zu studieren, für eine Dauer von bis zu drei Monaten mit der Möglichkeit ihrer anschließenden Verlängerung durch das territoriale Organ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an dem Ort, an dem der ausländische Staatsbürger gemäß den Vorschriften über die Aufnahme in den Migrationsaufzeichnungsverkehr registriert ist, durch Ausstellung einer mehrfachen Visa für die Dauer des Studiums entsprechend dem Bildungsgesetzgebung der Russischen Föderation, jedoch nicht länger als ein Jahr für jede nachfolgende Visa. Die gewöhnliche Studienvisa wird auf Grundlage eines Einladungsschreibens oder auf Grundlage einer Entscheidung des Außenministeriums der Russischen Föderation zur Ausstellung eines Visums an einen ausländischen Staatsbürger, die an ein diplomatisches Vertretungsorgan oder ein konsulares Organ der Russischen Föderation weitergeleitet wird1
Beschluss des Rates der Russischen Föderation vom 09.06.2003 № 335 „Über die Genehmigung der Vorschriften zur Festlegung der Form des Visums, zum Verfahren und den Bedingungen seiner Ausstellung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer sowie zur Wiederherstellung im Falle des Verlusts und zum Verfahren der Aufhebung des Visums“ // SB RF. 2003. № 24. Artikel 2329. ↩
Понятие «обыкновенная учебная виза» женского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | обыкновенной учебной визы | обыкновенных учебных виз |
| Д | обыкновенной учебной визе | обыкновенным учебным визам |
| В | обыкновенную учебную визу | обыкновенные учебные визы |
| Т | обыкновенной учебной визой | обыкновенными учебными визами |
| П | обыкновенной учебной визе | обыкновенных учебных визах |