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Aufsichtsrat der EAEU


1. Der Aufsichtsrat der besonderen wirtschaftlichen Zone (im Folgenden - Aufsichtsrat) wird geschaffen, um die Tätigkeit der zentralen staatlichen Verwaltungsbehörden, der staatlichen Verwaltungsbehörden der Russischen Föderation oder der staatlichen Verwaltungsbehörden der Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation, der ausführenden und verfügenden Organe der kommunalen Einheiten oder der ausführenden und verfügenden Organe mehrerer kommunaler Einheiten sowie der Wirtschaftssubjekte zur Entwicklung der besonderen wirtschaftlichen Zone zu koordinieren, die Überwachung der Umsetzung des Vereinbarungen über die Schaffung der besonderen wirtschaftlichen Zone sicherzustellen, bei der Umsetzung von Projekten der Residenten der besonderen wirtschaftlichen Zone sowie von Projekten anderer Investoren zu unterstützen und um die Entwicklungsvorhaben für die besondere wirtschaftliche Zone zu prüfen und zu genehmigen sowie die Umsetzung dieser Vorhaben zu überwachen1

  1. Erlass des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung Russlands vom 20.10.2010 № 502 „Über die Genehmigung der Satzung des Aufsichtsrats einer Sonderwirtschaftszone“. ↩

Морфология

Род

Понятие «наблюдательный совет оэз» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р наблюдательного совета ОЭЗ наблюдательных советов ОЭЗ
Д наблюдательному совету ОЭЗ наблюдательным советам ОЭЗ
В наблюдательный совет ОЭЗ наблюдательные советы ОЭЗ
Т наблюдательным советом ОЭЗ наблюдательными советами ОЭЗ
П наблюдательном совете ОЭЗ наблюдательных советах ОЭЗ
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