Spitzbergen
Unter dem Begriff „Spitzbergen“ wird die Inselgruppe Spitzbergen verstanden, in Bezug auf die das Königreich Norwegen im Rahmen des Vertrags von Spitzbergen vom 9. Februar 1920 Souveränität besitzt"1
Bundesgesetz vom 26.11.2002 № 149-FZ „Über die Ratifizierung der Konvention zwischen der Russischen Föderation und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der doppelten Besteuerung und zum Vorbeugung vor Steuervermeidung in Bezug auf Einkommens- und Kapitalsteuern“ // SB RF. 2002. № 48. Artikel 4734. ↩