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Exkursionist – eine Person, die ein Land (Ort) des vorübergehenden Aufenthalts in Erkenntnis- und Bildungszwecken für einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden ohne Übernachtung im Land (Ort) des vorübergehenden Aufenthalts besucht und die Dienste eines Reiseleiters (Guides), eines Guides mit Übersetzungsdienstleistungen nutzt;1

Exkursionist – eine Person, die ein Land (Ort) des vorübergehenden Aufenthalts in Erkenntnis- und Bildungszwecken für einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden ohne Übernachtung im Land (Ort) des vorübergehenden Aufenthalts besucht und die Dienste eines Reiseleiters (Guides), eines Guides mit Übersetzungsdienstleistungen, eines Instruktors/Leiters nutzt;2;

  1. Bundesgesetz vom 24.11.1996 Nr. 132-FZ „Über die Grundlagen der touristischen Tätigkeit in der Russischen Föderation“ // SB RF. 1996. № 49. Artikel 5491. ↩

  2. Bundesgesetz vom 24.11.1996 Nr. 132-FZ „Über die Grundlagen der touristischen Tätigkeit in der Russischen Föderation“, Redaktion vom 01.03.2027, Artikel 1 // SB RF. 1996. № 49. Artikel 5491. ↩

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