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Ecozid


Massiver Ausrottung von Pflanzen oder Tierwelt, Verseuchung der Atmosphäre oder Wasserressourcen sowie das Begehen anderer Handlungen, die in der Lage sind, eine Umweltkatastrophe auszulösen,

wird mit Freiheitsstrafe von zwölf bis zwanzig Jahren bestraft1

  1. Strafgesetzbuch der Russischen Föderation vom 13.06.1996 № 63-FZ // SB RF. 1996. № 25. Artikel 2954. ↩

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