Kosten von neu gegründeten und reorganisierten Unternehmen
2.1. Für Zwecke dieser Kapitel gelten als Kosten von neu gegründeten und reorganisierten Organisationen der Wert (Restwert) des Vermögens, der vermögenswürdigen und nichtvermögenswürdigen Rechte mit Geldbewertung sowie (oder) Verpflichtungen, die im Rahmen der Nachfolge bei der Reorganisation von juristischen Personen erlangt werden, sofern diese vom reorganisierten Unternehmen vor dem Abschluss der Reorganisation erworben (geschaffen) wurden. Der Wert des Vermögens, der vermögenswürdigen und nichtvermögenswürdigen Rechte mit Geldbewertung wird gemäß den Daten und Dokumenten des Steuerbuchhaltungs der übertragenden Partei am Tag des Übergangs des Eigentums an diesem Vermögen, diesen vermögenswürdigen und nichtvermögenswürdigen Rechten bestimmt.
(in der Redaktion des Bundesgesetzes vom 26.11.2008 № 224-FZ)
Kosten von neu gegründeten und reorganisierten Organisationen werden ebenfalls als Kosten (und im Fällen, die in diesem Kodex vorgesehen sind, als Verluste) anerkannt, die gemäß den Artikeln 255, 260 - 268, 275, 275.1, 279, 280, 283, 304, 318 - 320 dieses Kapitels von den reorganisierten Organisationen im Umfang getragen wurden, der nicht bei der Bildung der Steuerbasis berücksichtigt wurde. Zu Steuerzwecken werden diese Kosten von den übernehmenden Organisationen gemäß den Vorschriften dieses Kapitels berücksichtigt. Der Bestand und die Bewertung solcher Kosten werden anhand der Daten und Dokumente des steuerlichen Buchhaltungsverfahrens der reorganisierten Organisationen am Tag des Abschlusses der Reorganisation (am Tag des Eintrags über das Ende der Tätigkeit jedes angeschlossenen juristischen Personen - bei der Reorganisation in Form der Anschließung) festgelegt1
Kosten neugegründeter und reorganisierter Organisationen – als Kosten neugegründeter und reorganisierter Organisationen wird der Wert (Restwert) von Vermögenswerten, vermögenswerten und nichtvermögenswerten Rechten mit Geldbewertung sowie (oder) Verpflichtungen angesehen, die im Rahmen der Nachfolge bei der Reorganisation von juristischen Personen erlangt werden, welche von den reorganisierten Organisationen vor dem Datum des Abschlusses der Reorganisation erworben (geschaffen) wurden2.
Понятие «расходы вновь созданных и реорганизованных организаций» мужского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | расхода вновь созданных и реорганизованных организаций | расходов вновь созданных и реорганизованных организаций |
| Д | расходу вновь созданных и реорганизованных организаций | расходам вновь созданных и реорганизованных организаций |
| В | расход вновь созданных и реорганизованных организаций | расходы вновь созданных и реорганизованных организаций |
| Т | расходом вновь созданных и реорганизованных организаций | расходами вновь созданных и реорганизованных организаций |
| П | расходе вновь созданных и реорганизованных организаций | расходах вновь созданных и реорганизованных организаций |