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Erbschaft aus verwaisten Vermögenswerten


1. Wenn keine Erben gemäß dem Gesetz oder dem Testament vorhanden sind, oder keiner der Erben das Recht hat, zu erben oder alle Erben von der Erbschaft ausgeschlossen wurden (Artikel 1117), oder keiner der Erben die Erbschaft angenommen hat, oder alle Erben die Erbschaft abgelehnt haben und dabei keiner von ihnen angegeben hat, dass er in Gunsten eines anderen Erben ablehnt (Artikel 1158), gilt das Vermögen des Verstorbenen als erloschen.

2. Das vermögensrechtliche Eigentum in Form eines Wohnraums, der sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befindet, geht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Erbschaft im Eigentum des kommunalen Gebiets, in dem sich dieser Wohnraum befindet; wenn er sich in einem Subjekt der Russischen Föderation - der Stadt Moskau oder St. Petersburg, einer Stadt von föderaler Bedeutung - befindet, geht er in das Eigentum dieses Subjekts der Russischen Föderation über. Dieser Wohnraum wird in den entsprechenden Wohnungsfonds für soziale Zwecke aufgenommen. Anderes vermögensrechtliches Eigentum geht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Erbschaft in das Eigentum der Russischen Föderation1

  1. Gesetzlicher Code der Russischen Föderation (Teil drei) vom 26.11.2001 № 146-FZ // BG RF. 2001. № 49. Artikel 4552. ↩

Морфология

Род

Понятие «наследование выморочного имущества» среднего рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р наследования выморочного имущества наследования выморочного имущества
Д наследованию выморочного имущества наследованию выморочного имущества
В наследование выморочного имущества наследование выморочного имущества
Т наследованием выморочного имущества наследованием выморочного имущества
П наследовании выморочного имущества наследовании выморочного имущества
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