Merkmale der Einschränkung des Wettbewerbs
17) Merkmale von Wettbewerbsbeschränkungen – Verringerung der Anzahl der Wirtschaftssubjekte, die nicht zu einer Gruppe von Personen gehören, auf dem Warenmarkt, Steigerung oder Senkung des Preises eines Gutes, die nicht mit entsprechenden Änderungen anderer allgemeiner Vertriebsbedingungen für das Gut auf dem Warenmarkt zusammenhängen, der Verzicht von Wirtschaftssubjekten, die nicht zu einer Gruppe von Personen gehören, auf eigenständige Handlungen auf dem Warenmarkt, Festlegung allgemeiner Vertriebsbedingungen für ein Gut auf dem Warenmarkt durch Vereinbarung zwischen Wirtschaftssubjekten oder entsprechend verpflichtenden Anweisungen eines anderen Dritten oder als Ergebnis der Abstimmung von Wirtschaftssubjekten, die nicht zu einer Gruppe von Personen gehören, ihrer Handlungen auf dem Warenmarkt, andere Umstände, die eine Möglichkeit für ein Wirtschaftssubjekt oder mehrere Wirtschaftssubjekte schaffen, einseitig Einfluss auf allgemeine Vertriebsbedingungen für ein Gut auf dem Warenmarkt zu nehmen sowie Festlegung durch staatliche Organe, Organe der kommunalen Selbstverwaltung, Organisationen, die an der Bereitstellung staatlicher oder kommunaler Dienstleistungen beteiligt sind, bei ihrer Teilnahme an bei der Bereitstellung solcher Dienstleistungen Anforderungen an Waren oder an Wirtschaftssubjekte, die nicht in dem Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind;1
31. Art. 3434.
Bundesgesetz vom 26.07.2006 Nr. 135-FZ „Zur Schutz der Wettbewerbs“ // SB RF. 2006. № ↩
Понятие «признаки ограничения конкуренции» мужского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | признака ограничения конкуренции | признаков ограничения конкуренции |
| Д | признаку ограничения конкуренции | признакам ограничения конкуренции |
| В | признак ограничения конкуренции | признаки ограничения конкуренции |
| Т | признаком ограничения конкуренции | признаками ограничения конкуренции |
| П | признаке ограничения конкуренции | признаках ограничения конкуренции |