Brandmeldesystem
23) Brandmeldeanlage – ein Ensemble technischer Mittel, das zur Erkennung eines Brandes, Verarbeitung, Übertragung in einer vorgeschriebenen Form von Brandmeldungen, spezieller Informationen und/oder Ausgabe von Befehlen zum Einschalten automatischer Brandschutzanlagen sowie der Aktuierung von Anlagen des Rauchschutzes, technischen und ingenieurtechnischen Einrichtungen und anderer Brandschutzvorrichtungen bestimmt ist;1
Bundesgesetz vom 22.07.2008 Nr. 123-FZ „Technischer Regelung bezüglich Anforderungen an Brandschutz“ // SB der RF. 2008. № 30. Artikel 3579. ↩