Operationen zur Aufrechterhaltung des Friedens
Militärische Friedenssicherungsoperationen – friedenserhaltende Operationen, die auf der Grundlage der Artikel VI der UN-Charta mit Zustimmung der konfliktierenden Parteien durchgeführt werden; bei einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt erfolgen sie mit Zustimmung des legitimen politischen Führungsapparats des Staates, auf dessen Territorium sich der Konflikt befindet. Sie werden entweder auf Mandat der Vereinten Nationen, regionaler Organisationen oder im Rahmen regionaler Organisationen oder Vereinbarungen eines Mitgliedstaates des Gemeinschaften unabhängiger Staaten (GUS) durchgeführt oder basieren auf bilateralen und multilateralen internationalen Verträgen zwischen einem Mitgliedsstaat der GUS und dem Staat, auf dessen Territorium sich der Konflikt befindet. Im Allgemeinen werden militärische Friedenssicherungsoperationen unter Vorliegen eines Abkommens über ein Feuergefecht oder gewalttätige Handlungen zwischen den konfliktierenden Parteien durchgeführt und zielen darauf ab, den bereits erreichten Frieden zu sichern und zu stärken oder zukünftige Konflikte zu verhindern1
Modellgesetz über die Teilnahme eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) an Friedenssicherungsoperationen. ↩
Понятие «операции по поддержанию мира» женского рода.
| Падеж | Единственное число | Множественное число |
|---|---|---|
| Р | операции по поддержанию мира | операций по поддержанию мира |
| Д | операции по поддержанию мира | операциям по поддержанию мира |
| В | операцию по поддержанию мира | операции по поддержанию мира |
| Т | операцией по поддержанию мира | операциями по поддержанию мира |
| П | операции по поддержанию мира | операциях по поддержанию мира |