Parken
21) Parkplatz (Parkspace) – ein speziell gekennzeichnetes und bei Bedarf ausgestattetes und eingerichtetes Gebiet, das unter anderem Teil einer Straße ist und/oder an die Fahrbahn und/oder den Gehweg, den Seitenstreifen, eine Brücke oder einen Überführungsbauwerk angrenzt oder Teil der Unterbrücken- oder Unterbrückenspaces, Flächen und anderer Objekte der Straßeninfrastruktur, von Gebäuden, Bauten oder Anlagen ist und für die geordnete Parkung von Fahrzeugen auf kommerzieller Basis oder ohne Gebühr gemäß Entscheidung des Eigentümers oder anderer Besitzers der Straße, des Grundstücksbesitzers oder des Eigentümers der entsprechenden Teile eines Gebäudes, einer Anlage oder eines Bauwerks vorgesehen ist;1
Parkplatz – ein speziell gekennzeichnetes und bei Bedarf ausgestattetes und eingerichtetes Grundstück, das unter anderem Teil einer Straßenfläche ist und/oder an die Fahrbahn und/oder den Gehweg, den Seitenstreifen, eine Brücke oder einen Überführungsbau angrenzt oder Teil der Unterbrückungsräume oder der Unterteilungsflächen von Brücken, Flächen und anderer Objekte der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur ist und für die geordnete Parkierung von Fahrzeugen auf entgeltlicher oder auf nicht entgeltlicher Basis gemäß Entscheidung des Eigentümers oder eines anderen Besitzers der Straße, des Eigentümers des Grundstücks2 vorgesehen ist.
2005. № 1. Artikel 16.