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Anleihe


Eine Obligation ist ein Wertpapier, das das Recht ihres Inhabers bestätigt, von der Person, die die Obligation ausgibt, innerhalb des in ihr vorgesehenen Zeitraums den Nennwert der Obligation oder einen anderen Sachlichen Äquivalent zu erhalten. Die Obligation gewährt ihrem Inhaber ebenfalls das Recht auf Erhalt eines in ihr festgelegten Prozentsatzes vom Nennwert der Obligation oder andere sachliche Rechte1

Eine Obligation ist ein emittiertes Wertpapier, das das Recht ihres Eigentümers sichert, von dem Emittenten der Obligation innerhalb des in ihr vorgesehenen Zeitraums den Nennwert der Obligation oder einen anderen sachlichen Äquivalent zu erhalten. Die Obligation kann ebenfalls das Recht ihres Eigentümers vorsehen, einen in ihr festgelegten Prozentsatz vom Nennwert der Obligation oder andere sachliche Rechte zu erlangen. Der Ertrag einer Obligation besteht aus Zinsen und/oder Diskont2

  1. Bürgerliches Gesetzbuch der Russischen Föderation (Zweiter Teil) vom 26.01.1996 № 14-FZ // SB RF. 1996. № 5. Art. 410. ↩

  2. Bundesgesetz vom 22.04.1996 № 39-FZ „Über den Wertpapiermarkt“ // SB RF. 1996. № 17. Art. 1918. ↩

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