Enzyklopädie
Externe Prüfung
9. Externe Studien – eigenständiges Erlernen von Fächern durch den Studierenden gemäß der grundlegenden Bildungsprogramme für höhere berufliche Bildung im gewählten Ausbildungsrichtung (Spezialisierung) mit anschließender Prüfung (laufender und abschließender) an einer staatlich akkreditierten Hochschule1
Bundesgesetz vom 22.08.1996 Nr. 125-FZ „Über höhere und postgraduale berufliche Bildung“ // SB der RF. 1996. № 35. Artikel 4135. ↩