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Lokale Steuern


4. Als lokale Steuern gelten Steuern, die durch diesen Kodex und normative rechtliche Akte der gewählten Organe der kommunalen Einheiten über Steuern festgelegt sind und zur Zahlung auf den Gebieten entsprechender kommunaler Einheiten verpflichtend sind, sofern nicht anders in diesem Absatz und Absatz 7 dieses Artikels vorgesehen ist.

Lokale Steuern werden auf den Gebieten der kommunalen Einheiten gemäß diesem Kodex und normativen rechtlichen Akten der gewählten Organe der kommunalen Einheiten über Steuern in Kraft gesetzt und außer Kraft gesetzt.

Zu den lokalen Steuern gehören:

1) Grundsteuer;

2) Steuer auf das Eigentum natürlicher Personen1

  1. Steuerkodex der Russischen Föderation (Teil 1) vom 31.07.1998 № 146-FZ // SB RF. 1998. № 31. Artikel 3824. ↩

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