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Besitzer eines Zolllagers


1. Inhaber eines Zolllagers kann eine russische juristische Person sein, die in das Register der Inhaber von Zolllagern eingetragen ist.

2. Gemäß Absatz 2 des Artikels 233 des Zollcodes des Zollverbands können Zolllager offenen oder geschlossenen Typs sein. Der Inhaber eines Zolllagers darf den Umfang seiner Tätigkeit durch Festlegung des Typs des Zolllagers einschränken.

3. Die Beziehungen des Besitzers eines Zolllagers mit Personen, die Waren zum Lagerung aufgeben, basieren auf einem Vertrag. Der Verweigerung durch den Besitzer eines Zolllagers, einen Vertrag abzuschließen, wenn er in der Lage ist, die Lagerung von Waren durchzuführen, wird nicht zugestanden, mit Ausnahme des Falls, in dem die Erfüllung solch eines Vertrags außerhalb des Tätigkeitsbereichs liegen würde, der vom Besitzer des Zolllagers gemäß Abschnitt 2 dieser Vorschrift eingeschränkt ist, oder wenn ausreichende Gründe vorhanden sind, um anzunehmen, dass das Handeln oder Nicht-Handeln der Person, die Waren zum Lagerung aufgibt, rechtswidrig ist und eine strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Verantwortung im Bereich des Zolls nach sich zieht1

  1. Bundesgesetz vom 27.11.2010 № 311-FZ „Über die Zollregelung in der Russischen Föderation“ // SB RF. 2010. № 48. Artikel 6252. ↩

Морфология

Род

Понятие «владелец таможенного склада» мужского рода.

Склонение и число

Падеж Единственное число Множественное число
Р владельца таможенного склада владельцев таможенного склада
Д владельцу таможенного склада владельцам таможенного склада
В владельца таможенного склада владельцев таможенного склада
Т владельцем таможенного склада владельцами таможенного склада
П владельце таможенного склада владельцах таможенного склада
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