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Hopper


3.7. Hopper – Vorrichtung zum Speichern und Ausgeben von Münzen, Geldscheinen oder deren Ersatz1

  1. Erlass vom 24.01.2000 № 22 „Zur Annahme der Vorschriften zur Durchführung von Tests an Spielautomaten mit Geldgewinn zum Zweck der Genehmigung des Typs und der Überwachung ihrer Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ“ // BGBl. 2000. № 12. ↩

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