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160. Verpackungsmaterialien sind eine Art von Beständen, die zur Verpackung, zum Transport und zur Lagerung von Produkten, Waren und anderen materiellen Werten bestimmt sind1

  1. Erlass des Ministeriums für Finanzen der Russischen Föderation vom 28.12.2001 № 119 „Zur Genehmigung von Methodischen Vorschriften zur Buchhaltung von materiellen und produktionellen Beständen“ // BN. 2002. № 11. ↩

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