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Reinvestieren


Reinvestition – Durchführung von Kapitalinvestitionen in Objekte der gewerblichen Tätigkeit auf dem Territorium der Russischen Föderation aus den Einnahmen oder Gewinnen eines ausländischen Investors oder einer kommerziellen Organisation mit ausländischen Investitionen, die sie durch ihre ausländischen Investitionen erlangt haben;1

Reinvestition – in diesen Projekt oder in ein anderes Investitionsprojekt, das auf dem Territorium der Russischen Föderation umgesetzt wird2.

  1. Bundesgesetz vom 09.07.1999 № 160-FZ „Über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation“ // SB RF. 1999. № 28. Artikel 3493. ↩

  2. Bundesgesetz vom 01.04.2020 № 69-FZ „Zur Schutz und Förderung von Kapitalinvestitionen in der Russischen Föderation“. 2020, Redaktion vom 2020-04-01, Artikel 10, Unterabschnitt 1. ↩

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