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Universitäten


b) Der Begriff „Universitäten“ bedeutet:
i) Universitäten;
ii) Bildungseinrichtungen auf dem Territorium der Vertragspartei, die von dieser als im Charakter analog zu Universitäten angesehen werden;

Quelle: Protokoll zur Europäischen Konvention über die Anerkennung von Diplomen, die den Zugang zu Universitäten ermöglichen (ETS-Nr. 49)

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