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Gerüst


g) Der Begriff „Gerüst“ bezeichnet jede vorübergehende Konstruktion, stationäre, hängende und fahrbare sowie deren tragende Komponenten, die zur Aufnahme von Personen und Materialien oder zum Zugang zu solchen Konstruktionen verwendet werden und keine „Hebevorrichtung“ gemäß der Definition in Absatz h) sind,

Quelle: ILO-Vertrag Nr. 167 über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Bauwesen

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