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Anwenden


3. Im Hinblick auf die globalen technischen Vorschriften, die gemäß diesem Abkommen entwickelt wurden, bedeutet der Begriff „anwenden“ die Entscheidung über die Notwendigkeit der Einhaltung der globalen technischen Vorschriften durch die Vertragspartei ab einem bestimmten Datum; anders ausgedrückt: das Datum der Anwendung der Vorschriften im Geltungsbereich der Vertragspartei.

Quelle: Abkommen zur Einführung globaler technischer Vorschriften für Fahrzeuge, Geräte und Teile, die auf Fahrzeugen montiert und/oder verwendet werden können

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