Enzyklopädie
Familienmitglied
l) „Familienmitglied“ bedeutet den Ehegatten oder die Ehefrau des Mitarbeiters einer konsularischen Einrichtung sowie deren Kinder und Eltern sofern sie gemeinsam leben und von dem Mitarbeiter der konsulatischen Einrichtung unterhalten werden;
Quelle: Konsularische Konvention zwischen der Russischen Föderation und der Republik Albanien