Hilfe
c) „Hilfe“ bedeutet jede Handlung, die von der zivilen Sicherheitsbehörde eines Staates im Interesse eines anderen Staates vorgenommen wird und darauf gerichtet ist, Schäden durch Katastrophen zu verhindern oder zu mildern. Der Begriff der Hilfe umfasst alle Missionen, die den zivilen Sicherheitsbehörden der Teilnehmerstaaten übertragen wurden und von der Empfängerseite genehmigt wurden, mit möglicher Unterstützung durch einen anderen Teilnehmer.
Quelle: Rahmenkonvention zur Katastrophenhilfe im Zivilschutz