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Hauptstadt
c) Der Begriff „Hauptstadt“, soweit er in Artikel III des Vertrags und im Protokoll dazu vom 3. Juli 1974 zur Bezeichnung der Hauptstadt der Sowjetunion verwendet wird, bezeichnet weiterhin die Stadt Moskau.
Quelle: Memorandum über Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen der UdSSR und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Begrenzung von Ballistischen Raketenabwehrsystemen vom 26. Mai 1972.