Enzyklopädie

Reproduktion


e) Unter „Vervielfältigung“ wird das Herstellen einer oder mehrerer Exemplare einer Aufzeichnung verstanden;

Quelle: Internationale Übereinkunft zum Schutz der Rechte von Künstlern, Produzenten von Phonogrammen und Rundfunkunternehmen

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze