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Segelschiff


c) Der Begriff „Segelschiff“ bezeichnet jedes Schiff unter Segeln, einschließlich eines mit einer mechanischen Anlage versehenen Schiffs, sofern diese nicht genutzt wird.

Quelle: Konvention über die internationalen Regelungen zur Verhütung von Schiffskollisionen auf See vom Jahr 1972 (COLREG-72, MPPSS-72)

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