Enzyklopädie

Organ


4) „Organ“ bedeutet:
a) jedes Haupt- oder Nebenorgan einer internationalen Organisation oder
b) jede Kommission, jeden Ausschuss oder jede Untergruppe eines solchen Organs, deren Mitglieder Staaten sind;

Quelle: Wiener Konvention über die Vertretung der Staaten in ihren Beziehungen zu internationalen Organisationen allgemeinen Charakters

Gesetze mit Kommentaren

Gesetzbücher und Bundesgesetze