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Schweden


b) Der Begriff „Schweden“ bezeichnet das Königreich Schweden und umfasst bei geografischer Verwendung das nationale Territorium, die territorialen Gewässer Schwedens sowie andere Wassergebiete, in denen Schweden gemäß internationalen Recht souveraine Rechte und Jurisdiktion ausübt;

Quelle: Konvention zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung des Königreichs Schweden zur Vermeidung doppelter Besteuerung im Hinblick auf Einkommensteuern

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