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Österreich
b) Der Begriff „Österreich“ bezeichnet die Republik Österreich und bedeutet bei geografischer Verwendung deren Territorium;
Quelle: Konvention zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung der Republik Österreich über die Vermeidung der doppelten Besteuerung in Bezug auf Einkommens- und Kapitalertragssteuern vom 13. April 2000.