Belgien
c) Der Begriff „Belgien“ bezeichnet das Königreich Belgien; im geografischen Sinne umfasst er das Territorium des Königreichs Belgien, einschließlich des territorialen Meeres, der Meereszone und des Luftraums, in Bezug auf die das Königreich Belgien auf Grund seines inneren Rechts und gemäß dem internationalen Recht souveräne Rechte oder ihre Jurisdiktion ausübt;
Quelle: Konvention zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Regierung des Königreichs Belgien „Zur Vermeidung der zweifachen Besteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung im Bereich Einkommensteuer und Vermögenssteuer“