Enzyklopädie
Dienst
c) Der Begriff „Dienstbereitschaft“ bezeichnet die Zeiträume, während denen das Krankenpflegepersonal am Arbeitsplatz oder an einem anderen Ort in der Verfügung des Arbeitgebers steht, um auf mögliche Anrufe zu reagieren:
Quelle: Empfehlung der ILO Nr. 157. Empfehlung zur Beschäftigung und Arbeits- und Lebensbedingungen von Krankenpflegepersonal